Dieser Artikel enthält allgemeine Informationen. Ein konkretes Projekt muss anhand des Standorts, des Einsatzzwecks und der zum Einsatzzeitpunkt geltenden Vorschriften geprüft werden.
Wann ein Bild zu Personendaten wird
Sobald eine Person direkt oder indirekt identifiziert werden kann, fällt ihr Bild unter das Datenschutzrecht. Das gilt für fest installierte Kameras, Wärmebilder, die eine Identifizierung ermöglichen, mobile Roboter und Überwachungsdrohnen.
Der EDÖB bestätigt zudem, dass das geltende Schweizer Datenschutzrecht unmittelbar auf KI-gestützte Datenbearbeitungen anwendbar ist. Automatische Erkennung, Verfolgung oder Klassifizierung muss deshalb genauso beurteilt werden wie jeder andere Bestandteil des Systems. Zur Überprüfung siehe Videoüberwachung durch Privatpersonen (EDÖB) und Das Datenschutzgesetz gilt für KI (EDÖB).
Echtzeitanalyse ist nicht automatisch anonym
Auch wenn Aufnahmen nicht mehrere Tage gespeichert werden, kann eine Person in Echtzeit beobachtet und analysiert werden. Die Betreiber müssen Zweck, Erforderlichkeit und Transparenz dieser Datenbearbeitung prüfen.
Die Überwachung auf das betreffende Grundstück beschränken
Bei privater Videoüberwachung sollte der überwachte Bereich grundsätzlich auf das eigene Grundstück beschränkt bleiben. Nachbargrundstücke und öffentlicher Raum einschliesslich des Trottoirs sollten nicht im Bildausschnitt der Kamera liegen.
Die eng begrenzte Ausnahme für öffentlichen Raum
Der EDÖB lässt zu, dass unter Umständen ein kleiner Teil des Trottoirs mit erfasst wird, wenn sich ein privater Eingang anders nicht sinnvoll überwachen lässt. Daraus ergibt sich keine Erlaubnis, eine ganze Strasse zu filmen. Kamerawinkel, Zoom und Privatzonenmasken müssen den Bildausschnitt auf das unbedingt Notwendige beschränken. Zur Überprüfung siehe Videoüberwachung der Nachbarschaft (EDÖB).
Gemeinschaftsflächen und Nachbarschaft
In einer gemeinsam genutzten Garage, Waschküche oder Passage sind die Interessen aller Nutzerinnen und Nutzer zu berücksichtigen. Eine vorgängige Absprache kann erforderlich sein, um eine verhältnismässige Lösung zu finden.
Personen vor dem Betreten des Bereichs klar informieren
Videoüberwachung muss erkennbar sein. Ein gut sichtbares Schild sollte die Personen informieren, bevor sie den überwachten Bereich betreten. Ist die Zuständigkeit nicht offensichtlich, sollte es auch die verantwortliche Stelle nennen und erläutern, wie das Auskunftsrecht ausgeübt werden kann.
Welche Angaben eine hilfreiche Information enthält
Die Information kann zweistufig erfolgen: mit einem klaren Schild vor Ort und einer ausführlicheren Datenschutzerklärung, die über einen Link oder QR-Code erreichbar ist.
- Den Zweck der Überwachung.
- Identität und Kontaktdaten der verantwortlichen Stelle.
- Die Kategorien der bearbeiteten Daten.
- Die Aufbewahrungsdauer.
- Relevante Empfänger oder Dienstleister.
- Die Vorgehensweise zur Ausübung des Auskunftsrechts.
Möglichst wenige Aufnahmen aufbewahren
Die Aufbewahrungsdauer muss sich nach dem Zweck richten. Für die Überwachung am Arbeitsplatz weist der EDÖB darauf hin, dass Aufnahmen in der Regel innerhalb von 24 bis 72 Stunden gelöscht werden sollten. Das ist keine allgemeingültige Frist für jede Anlage, verdeutlicht aber, weshalb eine kurze, begründete Aufbewahrung erforderlich ist. Zur Überprüfung siehe Videoüberwachung am Arbeitsplatz (EDÖB).
Ereignisbezogene Alarmverifikation bevorzugen
Eine moderne Systemarchitektur kann die Datenerhebung reduzieren, indem sie eine mobile Kamera erst nach einem relevanten Signal aktiviert. Ein Roboter, der eine Meldung während weniger Minuten überprüft, kann weniger stark in die Privatsphäre eingreifen als fest installierte Kameras, die sämtliche Bereiche dauerhaft aufzeichnen – sofern seine Route und sein Sichtfeld kontrolliert sind.
Die Überwachung von Mitarbeitenden ist besonders heikel
Ein Überwachungssystem darf nicht dazu eingesetzt werden, das Verhalten von Mitarbeitenden zu beobachten. Eine Kamera kann zum Schutz eines Eingangs, einer gefährlichen Anlage, eines Lagers mit wertvollen Gütern oder eines Parkplatzes gerechtfertigt sein, jedoch nur, wenn sich derselbe Zweck nicht mit einer weniger eingreifenden Massnahme erreichen lässt.
Eine Nachtpatrouille unterscheidet sich von dauernder Beobachtung
Ein Roboter, der während der Betriebsschliessung eingesetzt wird, hat andere Auswirkungen als ein Gerät, das tagsüber ständig Mitarbeitenden folgt. Betriebszeiten, Zonen und Auslöser sollten so eingestellt werden, dass keine Verhaltensüberwachung entsteht.
Die Mitarbeitenden sollten vor der Inbetriebnahme informiert werden. Der Zugriff auf Aufnahmen muss beschränkt und abgesichert sein. Eine Unkenntlichmachung kann Eingriffe verringern, ersetzt jedoch nicht die notwendige Begründung des Systems.
Häufige Fragen
Braucht es eine Bewilligung des EDÖB für eine private Kamera?
Für die Überwachung des eigenen Grundstücks ist keine allgemeine Bewilligung erforderlich. Sämtliche Datenschutzanforderungen gelten dennoch.
Genügt ein Hinweisschild, damit eine Kamera rechtmässig ist?
Nein. Ein Schild schafft Transparenz, doch die Überwachung muss auch gerechtfertigt, verhältnismässig, sicher und auf die notwendigen Bereiche beschränkt sein.
Darf ein Unternehmen Mitarbeitende filmen, um ihre Arbeit zu kontrollieren?
Eine gezielte Überwachung des Verhaltens von Mitarbeitenden ist verboten. Eine Überwachung aus Sicherheitsgründen kann unter strengen Voraussetzungen zulässig sein.
